Nutzungsplanung

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Informationen

Die Gemeinden sind laut eidgenössischem und kantonalem Raumplanungsrecht beauftragt, über ihr Gemeindegebiet die Nutzungsplanung (Ortsplanung) zu erstellen. Diese umfasst gemäss Art. 22 ff KRG das Baugesetz, die Zonenpläne, die Generellen Erschliessungspläne und die Generellen Gestaltungspläne. Die Gemeinden erstellen zudem die Übersicht UEB (Art. 31 RPV, Art. 58 KRG).

Weitergehende Angaben

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