Planungszonen

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Daten bestellen

Die ersten Gemeinden sind online. Stand der erstmaligen Digitalisierung und alle Layer finden Sie im WebGIS.

Die Daten der Planungszonen können wie folgt bestellt werden (dazu müssen Sie registriert und eingeloggt sein):

Informationen

Die Raumplanungsgesetzgebung verlangt von den Gemeinden, Planungszonen in digitaler Form entsprechend den qualitativen und technischen Anforderungen der vorliegenden Weisung zu führen (Art. 8 KRG, Art. 4 KRVO). Wird der Erlass oder die Änderung der Grundordnung oder eines Quartierplans in die Wege geleitet, kann der Gemeindevorstand für die davon betroffenen Gebiete eine kommunale Planungszone erlassen (Art. 21 Abs. 1 KRG). In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte (Art. 21 Abs. 1 KRG). Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen.

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