NATURGEFAHREN: GEFAHRENKARTEN / ERFASSUNGSBEREICHE

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Informationen

Gefahren sind dort zu beurteilen, wo Personen und erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Deshalb werden im Kanton Graubünden die Hauptsiedlungsbereiche nach einheitlichen Kriterien als Erfassungsbereiche für Naturgefahren ausgeschieden. Für diese Perimeter werden die Naturgefahrenprozesse detailliert beurteilt, Naturereignisse erfasst und Gefahrenzonen ausgeschieden.

Gefahrenkarten weisen die durch Naturgefahren gefährdeten Gebiete aus. Die Gefahr durch Lawinen, Wasser, Steinschlag, Rutschung und Absenkung/Einsturz wird einzeln beurteilt und dargestellt. Dabei wird zwischen vier Gefahrenstufen unterschieden. Gefahrenkarten werden für die Erfassungsbereiche erstellt und dienen u.a. der Festlegung von Gefahrenzonen und von baulichen Auflagen

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