Erfassungsbereiche (Naturgefahren)

Gefahren sind dort zu beurteilen, wo Personen und erhebliche Sachwerte gefährdet sind, d.h. wo Schadenpotential besteht. Deshalb werden im Kanton Graubünden Gebiete mit permanenter Nutzung nach einheitlichen Kriterien als Erfassungsbereiche abgegrenzt. Auf diesen Flächen werden Naturgefahren rückblickend und vorausschauend beurteilt und Naturereignisse erfasst.

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