Lawinen-, Steinschlag-, Wildbach-, Hang- und Rutschungsverbau sind direkte Schutzmassnahmen zugunsten von Mensch und erheblichen Sachwerten.
Informationen
- Zuständigkeit: Amt für Wald und Naturgefahren
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Die Daten zu den Schutzbauten (Naturgefahren) können wie folgt bestellt werden (dazu müssen Sie registriert und eingeloggt sein):