Der Waldentwicklungsplan (WEP) ist das Planungsinstrument des kant. Forstdienstes. Er wird durch die örtlichen Regionalforstingenieure unter Mitwirkung der Bevölkerung erarbeitet. Ein WEP wird überbetrieblich und eigentumsübergreifend über eine Planungsregion erarbeitet.
Die Darstellungen in der Karte sind ohne Gewähr. Behördenverbindlich sind die von der Regierung genehmigten Papierdokumente, die beim Amt für Wald Graubünden in Chur , Schiers, Tamins, Ilanz, Tiefencastel und Zuoz eingesehen werden können.
Weitergehende InformationenBeweidet, geregelt, kein Handlungsbedarf |
Beweidet, mit Handlungsbedarf |
Beweidung ungeregelt, kein unmittelbarer Handlungsbedarf |