Naturgefahren

Gefahren sind dort zu beurteilen, wo Personen und erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Deshalb werden im Kanton Graubünden die Hauptsiedlungsbereiche nach einheitlichen Kriterien als Erfassungsbereiche für Naturgefahren ausgeschieden. Für diese Perimeter werden die Naturgefahrenprozesse detailliert beurteilt, Naturereignisse erfasst und Gefahrenzonen ausgeschieden.

Gefahrenkarten weisen die durch Naturgefahren gefährdeten Gebiete aus. Die Gefahr durch Lawinen, Wasser, Steinschlag, Rutschung und Absenkung/Einsturz wird einzeln beurteilt und dargestellt. Dabei wird zwischen vier Gefahrenstufen unterschieden. Gefahrenkarten werden für die Erfassungsbereiche erstellt und dienen u.a. der Festlegung von Gefahrenzonen und von baulichen Auflagen.

Für den Plan der Gefahrenkommission werden die Prozessgefahrenkarten überlagert und es wird die höchste Gefährdung ermittelt. In der resultierenden Gefahrenzone 1 (Zone mit erheblicher Gefahr; rot) und der Gefahrenzone 2 (Zone mit mittlerer Gefahr; blau) sind somit alle Prozesse beinhaltet. Die gelben Gefahrenbereiche werden nicht als Gefahrenzonen ausgeschieden. Die von den Gefahrenkommissionen ausgeschiedenen Gefahrenzonen sind für Behörden rechtsverbindlich und werden von den Gemeinden in die kommunalen Zonenpläne aufgenommen.

Legende Plan Gefahrenkommission

Legende Gefahrenkarten

Legende Erfassungsbereiche

Informationen

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